b) Schwierigkeiten wirft dabei insbesondere die Bewertung ausländischer Liegenschaften auf. In einem eine Liegenschaft in Tunesien betreffenden Entscheid erkannte das Bundesgericht, der - von der Durchführungsstelle zu ermittelnde - relevante Verkehrswert der Liegenschaft könne durch Vergleich mit ähnlichen Objekten hinreichend genau geschätzt werden. Massgebende Kriterien seien neben der Grösse des Grundstücks und der Anzahl Zimmer die Lage (verkehrsmässige Erschliessung, Distanz zum Meer) und die Wohnqualität (ruhiges oder lärmiges, vornehmes oder ärmliches Quartier).