Am 11. April 2023 forderte der Beschwerdeführer, in Bezug auf die Parzellen als solche sei unter Befolgung des gutachterlichen Ergebnisses ein Betrag von EUR 11'626.00 anzunehmen (act. 7/47). Die Vorinstanz hielt in der Folge jedoch an dem von ihr ermittelten höheren Wert fest und erliess dann am 19. April 2023 eine Verfügung, in der sie eine Neuberechnung der Ergänzungsleistungen für die Zeit vom 1. April 2016 bis 30. April 2023 vornahm. Die