B. Anlässlich einer periodischen Überprüfung der Ergänzungsleistungen forderte die Ausgleichskasse den Beschwerdeführer im März 2022 auf, mitzuteilen, ob er und seine Ehefrau sich in C. jemals für eine Altersrente angemeldet hatten (act. 7.122). Der Beschwerdeführer antwortete darauf, er und seine Frau hätten keine Altersrente in C. beantragt, da weder er noch seine Frau Einkünfte in C. erzielt hätten. Sie hätten dort nur privat Landwirtschaft betrieben, so würde ihnen in C. keine Rente zustehen (act. 7.117).