In den folgenden Jahren wurde der Betrag der Ergänzungsleistungen mehrfach neu berechnet, zufolge einer Änderung in den persönlichen Verhältnissen des Versicherten bzw. von dessen Familie. Zudem sprach die Ausgleichskasse dem Versicherten im Rahmen mehrerer Verfügungen vom 13. November 2009 rückwirkend Ergänzungsleistungen für die Zeit vom 1. Juni 2006 bis 31. Dezember 2008 zu (act. 7.226).