A. Der am xx.xx.xxxx geborene A. erhielt am 1. Mai 2007 eine Rente der Alters- und Hinterlassenenversicherung zugesprochen (2 Jahre Vorbezug). Am 7. Mai 2007 reichte er eine Anmeldung für Ergänzungsleistungen ein (act. 7.266). Mit Verfügung vom 6. Februar 2009 gewährte die Ausgleichskasse dem Versicherten mit Wirkung ab dem 1. Januar 2009 ergänzend zur AHV-Rente eine Ergänzungsleistung im Betrag von Fr. 2'021.-- (act. 7.246).