Des Weiteren ergeben sich bei der B. GmbH schliesslich noch Versäumnisse in Bezug auf die Lohndeklaration 2019. Am 27. November 2019 hatte die Ausgleichskasse deren Einreichung gefordert (act. 5.7). Die Lieferung war – wiederum nach wiederholten Mahnschreiben – erst ein Jahr später erfolgt.