geltend zu machen, hätte bereits ab dem 4. November 2020 zur Verfügung gestanden (vgl. Seite 13 die Medienmitteilung des Bundesrates vom 4. November 2020, ). Ein weiterer Punkt ist sodann, dass seitens der B. GmbH keinerlei Bemühungen für befristete Fremdfinanzierungshilfen dokumentiert sind.