Spätestens am 16. März 2020 und des damals von behördlicher Seite verhängten Lockdowns trat indes unbestrittenermassen eine entscheidende Situationsänderung ein. Laut dem Beschwerdeführer hätten die behördlichen Massnahmen einen erheblichen Einschnitt in das Versicherungsvermittlungsgeschäft dargestellt.