Zufolge Nichtzahlung erging zunächst am 5. November 2019 eine Mahnung (act. 5.6). Am 11. Dezember 2019 wurde die Betreibung eingeleitet (act. 5.9). Gegen den entsprechenden Zahlungsbefehl vom 18. Dezember 2019 erhob die B. GmbH Rechtsvorschlag, woraufhin die Ausgleichskasse am 21. Januar 2020 eine Verfügung zur Beseitigung des Rechtsvorschlags erliess (act. 5.13). Am 5. März 2020 folgte das Fortsetzungsbegehren (act. 5.18). Am 6. April 2020 wurde dann offenbar schliesslich die betreffende Zahlung geleistet (vgl. den Kontoauszug gemäss act. 5.122, S. 2). Die Lohnbeiträge für das 4. Quartal 2019 waren von der Vorinstanz am 3. Dezember 2019 in Rechnung gestellt worden (act.