Abzüglich der bis dahin geleisteten Zahlungen resultierte eine Restschuld von Fr. 97'738.05 (act. 5.106). Bezüglich dieser Schlussrechnung für das Jahr 2020 ist im Übrigen zu beachten, dass letztere zeitlich erst nach der Durchführung des Konkursverfahrens gegen die B. GmbH erstellt wurde. Hinsichtlich der Verantwortlichkeit der GmbH ist dies jedoch nicht von Relevanz. Einerseits fielen mit der Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven auch die Beschränkungen in der Vertretungsbefugnis der Arbeitgeberorgane dahin.