Aufgrund der ausbleibenden Zahlungen seitens der Versicherungen sowie der nicht periodenidentisch eintreffenden Kurzarbeitsentschädigung sei das Handling der Löhne und der übrigen finanziellen Verpflichtungen äusserst schwierig gewesen. Auf der anderen Seite sei der GmbH durch die Tatsache der Gewährung der Kurzarbeitsentschädigung seitens des Bundes kundgetan worden, es werde alles wieder gut, die Sache sei vorübergehend, weshalb er keinen Anlass dazu gehabt habe, eine pessimistische Prognose zu stellen. Er habe davon ausgehen dürfen, die Bezahlung der Sozialversicherungsbeträge sei nicht gefährdet, er könne diese innert