Mit Entscheid des Einzelrichters des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden vom XX.XX.XX erfolgte die Auflösung der Gesellschaft durch Konkurs. Das Konkursverfahren wurde mit Entscheid des Einzelrichters des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden vom XX.XX.XX mangels Aktiven eingestellt und die Gesellschaft schliesslich am XX.XX.XX aus dem Handelsregister gelöscht (vgl. Handelsregisterauszug).