II. der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt A. Am XX.XX.XX wurde die B. GmbH mit Sitz in C. im Handelsregister des Kantons Appenzell Ausserrhoden eingetragen. Die Gesellschaft bezweckt namentlich die Vermittlung von Versicherungen aller Art. Einziger Gesellschafter und Geschäftsführer mit Einzelunterschrift ist A. (nachfolgend: der Beschwerdeführer). Mit Entscheid des Einzelrichters des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden vom XX.XX.XX erfolgte die Auflösung der Gesellschaft durch Konkurs.