Es könnte dann mindestens ab dem Einreichdatum der VA neu entschieden werden […]. Angesichts dieser E-Mails würde selbst die von der Beschwerdeführerin offerierte Befragung von E. als Zeugin nichts daran ändern, dass sich die angebliche Zusicherung des Leiters der Arbeitslosenversicherung nicht beweisen lässt. Auf eine solche Zeugenbefragung ist demgemäss in antizipierter Weise zu verzichten. Zusammenfassend besteht kein Raum für die von der Beschwerdeführerin geforderte rückwirkende Voranmeldung.