3.14). In demselben Sinne finden sich in einem E-Mail des Leiters der kantonalen Arbeitslosenversicherung an den stellvertretenden Leiter vom 30. September 2021 die folgenden Angaben: […] habe ich Frau E. empfohlen, umgehend eine neue Voranmeldung für die A. einzureichen. Dies für den Fall, dass die KAST den bisherigen Entscheid tatsächlich aufhebt. Es könnte dann mindestens ab dem Einreichdatum der VA neu entschieden werden […].