In dieser Hinsicht ist zunächst vor allem zu betonen, dass Entschädigungen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zu jener Zeit ein grosses Thema waren für Unternehmen. Auf entsprechende Korrespondenz mit den zuständigen Behörden hatten die Betriebe dementsprechend ein besonderes Augenmerk zu legen. Dass die zuständige Sachbearbeiterin E. in der fraglichen Situation eine Rücksprache mit ihrer Vorgängerin F. – die ja noch bis Ende Mai 2021 bei der Beschwerdeführerin gearbeitet hatte – unterliess, war in Anbetracht der gesamten Umstände sorgfaltspflichtwidrig. Dies insbesondere, wenn man bedenkt, dass E. laut eigener Aussage (vgl. act.