Die betreffende Summe wurde von der Arbeitslosenversicherung in der Folge überwiesen (act. 3.8). Am 22. September 2021 beantragte die Beschwerdeführerin die Auszahlung einer Summe von Fr. 11'193.50 für den Monat August 2021 (act. 3.9). In einem E-Mail vom 30. September 2021 teilte der zuständige Sachbearbeiter der Arbeitslosenversicherung der Beschwerdeführerin (E., Accounting/HR) mit, bei der Überprüfung der Bewilligung sei festgestellt worden, dass diese nur noch für maximal zwei von Kurzarbeit betroffene Mitarbeiter ausgestellt worden sei. Bis Ende Juni 2021 seien es noch deren 13 gewesen.