In der fraglichen online-Voranmeldung indes führte C. oben links die Beschwerdeführerin als Arbeitgeberin auf, während der restliche Inhalt auf sein eigenes Unternehmen, die D. ausgelegt ist. Namentlich wurde beim Grund für die Voranmeldung festgehalten "Wir liefern und schulen Software für produzierende Unternehmen im Bereich Automobilzulieferer und auch Maschinenbau. Da diese Branchen komplett eingebrochen sind, bleiben bei uns neue Aufträge aus." Der Personalbestand insgesamt wurde mit vier angegeben, die Zahl der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmenden mit zwei. Als Datum für den voraussichtlichen Beginn der Kurzarbeit wurde der 1. Juni 2021 aufgeführt (act.