Arbeitslosenkasse AR) eingereichten Anträge auf Kurzarbeitsentschädigung in der Höhe von Fr. 12'766.45 für die Abrechnungsperiode Juli 2021 und in der Höhe von Fr. 11'193.50 für die Abrechnungsperiode August 2021 sowie in der Höhe von Fr. 8'033.65 für die Abrechnungsperiode September 2021 gutzuheissen. 6. Eventualiter sei die "Frist" zur (nachträglichen) Anmeldung der Kurzarbeit für den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis 30. September 2021 für die Beschwerdeführerin wiederherzustellen oder sei der Beschwerdeführerin eine angemessene Frist anzusetzen, um diese Anmeldung nochmals einzureichen.