Seite 9 Bereichen durchwegs (deutlich) höher. Zum selben Schluss gelangt man auch mit einer vergleichsweise durchgeführten Salarium-Lohn-Berechnung für die Vollzeitbeschäftigung einer weiblichen, 60-jährigen Person ohne Ausbildung in der Ostschweiz im Bereich Hilfsarbeiten bei der Nahrungsmittelzubereitung oder Textilherstellung (die Ehegattin hatte in den Jahren 1999 bis 2004 bereits als Schneiderin gearbeitet, vgl. die diesbezüglichen Angaben im Lebenslauf bei den Unterlagen in act. 6/14).