Wie es sich damit verhält, kann hier letztlich offen bleiben: Das von der Vorinstanz schliesslich für die Festlegung des Überbrückungsleistungsanspruchs aufgerechnete hypothetische Einkommen von CHF 38'496.-- brutto bzw. CHF 36'032.-- netto für ein Vollpensum ist nämlich so oder so sehr tief angesetzt, wie ein Vergleich mit den Zahlen der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung, Tabelle T17 (Monatlicher Bruttolohn [Zentralwert] nach Berufsgruppen, Lebensalter und Geschlecht, privater und öffentlicher Sektor zusammen, Ostschweiz, 2020) zeigt: