Basierend auf diesen Grundlagen führte auch die vom Gericht vorgenommene Salarium-Berechnung zu einem Lohn in der von der Vorinstanz ermittelten Grössenordnung. Gemäss RAD-Bericht vom 8. September 2023 (act. 5) wäre der Ehegattin allerdings nicht als Reinigungskraft, sondern in einer "leidensadaptierten Erwerbsarbeit" ein Vollzeitpensum zuzumuten. Der RAD-Arzt machte in seinem Bericht keine konkreten Angaben dazu, welche Anforderungen an eine leidensadaptierte Tätigkeit zu stellen sind. Wie es sich damit verhält, kann hier letztlich offen bleiben: