Daneben arbeitet sie im Stundenlohn (seit Januar 2023 zu einem Stundensatz von CHF 27.95 brutto, ohne Zulagen) bei der Gemeinde B.; im Januar 2023 erzielte sie basierend auf 571/2 geleisteten Arbeitsstunden ein Bruttoeinkommen von CHF 1'864.90 bzw. ein Nettoeinkommen von CHF 1'718.05, während das im Stundenlohn erzielte Einkommen im Jahr 2022 gemäss Lohnausweis CHF 19'985.-- brutto bzw. CHF 18'483.-- netto betrug. Mit ihrer Teilerwerbstätigkeit erzielte die Ehegattin des Beschwerdeführers im Jahr 2022 somit gesamthaft ein Einkommen von (gerundet) CHF 26'930.-- brutto bzw. rund CHF 24'960.-- netto.