Komplementär dazu wurden mit dem Zweck, gleichzeitig die soziale Absicherung älterer Ausgesteuerter zu verbessern, die Überbrückungsleistungen eingeführt. Diese bestehen einerseits aus Geldleistungen (jährliche Überbrückungsleistung, Art. 4 Abs. 1 lit. a ÜLG) und andererseits aus Sachleistungen (Vergütung von konkret angefallenen Krank- heits- und Behinderungskosten; Art. 4 Abs. 1 lit.