A. Am 15. Dezember 2022 reichte der am x.xx.xxxx geborene, seit Frühling 2019 arbeitslose und per 6. Januar 2023 ausgesteuerte A. (nachfolgend: Beschwerdeführer) bei der Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend: Vorinstanz) einen Antrag auf Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose ein.