Gegenstand Überbrückungsleistungen Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden vom 2. August 2023 Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers: Der Einspracheentscheid der Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden vom 2. August 2023 sei aufzuheben. Die Überbrückungsleistungen seien mit Wirkung ab 1. Januar 2023 um monatlich CHF 923.00 zu erhöhen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. Sachverhalt