Im Zusammenhang mit der Wohnung als solchen ist im Abklärungsbericht erwähnt, dass die Stromrechnungen von G. einen Stromverbrauch auswiesen, der 20 % unter dem durchschnittlichen Stromverbrauch einer Person in der Schweiz liege. Laut den zuständigen Abklärungspersonen der SOVAR wäre es sehr ungewöhnlich, wenn drei Personen zusammen einen derart tiefen Stromverbrauch hätten. Schliesslich nimmt der Abklärungsbericht noch Bezug auf eine Unterredung zwischen einer Vertretung der Ausgleichskasse und der Versicherten vom 4. Juli 2019. Die entsprechende Terminvereinbarung dazu findet sich im vorinstanzlichen Dossier (vgl. act.