Seite 14 Versicherungsmissbrauchs") gewichtige Indizien, die nebst in Bezug auf die Jahre 2016 – 2018 auch hinsichtlich des Jahres 2019 gegen einen Wohnsitz der Versicherten in der Schweiz sprechen. Namentlich hätten die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann laut diesem Bericht gegenüber der IV-Stelle und der Ausgleichskasse ausgesagt, dass sie per Briefpost nur schwer erreichbar seien, da sich der nächste Briefkasten kilometerweit entfernt befinde. Tatsächlich – so der Abklärungsbericht – sei der nächste Briefeinwurf in der D. in einer Gehdistanz von 700 m zu erreichen.