Gemäss weiteren sachverhaltsbezogenen Angaben des Kantonsgerichts verhalte es sich aber auch so, dass namentlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2015 nur wenige Kredit- und Bankkartenzahlungen im Ausland stattgefunden hätten. Insofern – so der Strafrichter – zeige sich hier "ein ähnliches Bild wie im Jahr 2014" (vgl. S. 17 des kantonsgerichtlichen Urteils).