Entscheid zugrunde legt, die dem Strafgericht unbekannt waren, wenn sie zusätzliche Beweise erhebt oder wenn das Strafgericht bei der Rechtsanwendung nicht sämtliche Rechtsfragen abgeklärt hat (Urteil des Bundesgerichts 2C_606/2020 vom 5. März 2021 E. 3.3.1, mit Verweisen)