Im Übrigen prüfte das Kantonsgericht noch weitere angeklagte Sachverhalte, konkret den Vorwurf, die Versicherte habe wahrheitswidrige Angaben zu Einkommen und Vermögen gemacht. Eine nähere Auseinandersetzung mit den betreffenden Ausführungen kann hier freilich unterbleiben, da diese für die Frage, wo die Versicherte zwischen 2014 und 2019 ihren Wohnsitz hatte, nicht von konkreter Bedeutung sind.