Dies irritiere umso mehr, als die Versicherte und ihr Ehemann in der Hauptverhandlung dafür unterschiedliche Erklärungen geliefert hätten. Während die Versicherte lapidar angegeben habe, sie hätten kein Postfach gehabt, habe deren Ehemann die postlagernden Sendungen mit der "Einstellung seiner Firma" respektive mit dem "Aufwand für seine Mutter" für den Fall, dass die Post nach Hause zugestellt worden wäre, erklärt. Dass die Versicherte an der Hauptverhandlung eine Bestätigung der Post eingereicht habe, wonach die Eheleute die zurückbehaltenen Sendungen regelmässig abgeholt hätten, ändere nichts daran.