4. Die Vorinstanz hat am 14. Januar 2020 eine Strafanzeige gegen die Versicherte bei der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden eingereicht. Diese betraf die Vorwürfe des Betrugs nach Art. 146 des Schweizerischen Strafgesetzbuches vom 21. Dezember 1937 (StGB; SR 311.0) sowie eventuell unrechtmässiger Bezug von Ergänzungsleistungen gemäss Art. 148a StGB sowie Art. 31 Abs. 1 ELG. Die Anzeige war der Grund, weshalb das vorliegende Beschwerdeverfahren mit prozessleitendem Entscheid vom 8. Juni 2020 bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens sistiert wurde.