Es bestehe ansonsten kein Bezug zur Schweiz, der einen Wohnsitz begründen würde. Die tatsächlichen Wohnverhältnisse seien derart, dass es äusserst unwahrscheinlich sei, dass die Versicherte an der angegebenen Adresse lebe (3.5-Zimmer-Wohnung mit 77 m2 für drei erwachsene Personen). Insofern befinde sich auch der Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes in E..