Seite 3 von 30 Tagessätzen zu je Fr. 35.--, entsprechend Fr. 1'050.--, verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wurde bedingt aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren. Die Beschwerdeführerin erhielt das begründete Urteil am 3. März 2022 zugestellt (act. 21).