Die Ausgleichskasse verzichtete stillschweigend auf die seitens der Verfahrensleitung gewährte Möglichkeit für eine Stellungnahme zum Sistierungsantrag. Am 8. Juni 2020 verfügte die Verfahrensleitung im Sinne des beschwerdeführerischen Gesuchs und sistierte das Beschwerdeverfahren (act. 11).