Seite 2 Versicherte legte mit Eingaben vom 1. bzw. 30. April 2019 Einsprache ein (act. 6.2/73). Am 4. Juli 2019 kam es zu einer persönlichen Unterredung zwischen einer Vertretung der Ausgleichskasse und der Versicherten (vgl. act. 6.2/76; Gesprächsprotokoll nicht im vorinstanzlichen Dossier). Am 18. Juli 2019 setzte die Ausgleichskasse der Versicherten Frist zur Einreichung bestimmter Unterlagen an, deren Lieferung letztere anlässlich des Gesprächs vom 4. Juli 2019 zugesichert haben soll (act.