Mit Blick auf die Einschätzungen der behandelnden Ärzte – sowie seine eigene abweichende frühere Beurteilung – erscheint es ungereimt, dass der RAD Integrationsmassnahmen nun plötzlich nicht für unbedingt notwendig hält. Der Verweis darauf, der Versicherte habe es schon früher geschafft, sich aus eigenen Anstrengungen einer Erwerbsarbeit zuzuführen, lässt unberücksichtigt, dass jener aktuell im Gegensatz zu früher an erheblichen gesundheitlichen Problemen leidet. Auch das Argument, der Versicherte setze sich zu ambitionierte Berufsziele, verfängt nicht, da dem Beschwerdeführer derzeit aus medizinischer Sicht keinerlei Arbeit zugemutet werden kann, wie auch immer diese geartet ist.