Der Wiedereinstieg in die Arbeit habe entweder als therapeutischer Arbeitsversuch mit 2 – 3 Stunden pro Tag an 4 – 5 Tagen pro Woche unter Einhaltung des Pausenmanagements oder im Rahmen von Integrationsmassnahmen mit einem Belastbarkeitstraining zu erfolgen. Es kann entgegen der Vorinstanz also nicht die Rede davon sein, dass der Versicherte nach dem Aufenthalt in F. seine Arbeitsfähigkeit wiedererlangt hatte. Die Klinik sprach nur davon, dass längerfristig in einer adaptierten Tätigkeit eine Arbeitsfähigkeit von 75 % als realistisch