Dieser Argumentation der Vorinstanz kann nicht gefolgt werden. Im oben zitierten Austrittsbericht der Klinik F. (E. 4 lit. e) wird fundiert dargelegt, dass der Versicherte auch nach Beendigung der stationären Rehabilitation noch einschränkende Symptome aufwies, so eine intermittierende Fatigue, leichte Konzentrationsstörungen vor allem in lauter Umgebung bzw. im Gruppensetting, psychisches und physisches Belastungsdefizit, gelegentlich Durchschlafstörungen, intermittierende Kopfschmerzen. Eine Arbeitsfähigkeit wurde von der Klinik offensichtlich noch nicht als gegeben angesehen.