IV-gestützte Eingliederungsmassnahmen schienen aus arbeitsmedizinischer Sicht für diesen Versicherten nicht unbedingt notwendig, habe er doch einerseits jahrelang als Nichterwerbstätiger (vermutlich aus dem Familienerbe) leben können, habe aber auch, aus welchen Beweggründen denn auch immer, so es scheinbar Zeit gewesen sei, aus eigenen Anstrengungen bei guter persönlicher Ressourcenlage es geschafft, sich selber wieder einer Erwerbsarbeit zuzuführen. Von aussen betrachtet sei wohl aus sozialmedizinischer Sicht das Hauptproblem für den Versicherten, dass er sich