dauerhafte therapierefraktäre gesundheitliche Handicapierung bestehen bleiben werde, welche sich auf die zumutbare Arbeitsleistung auswirken werde. IV-gestützte Eingliederungsmassnahmen schienen aus arbeitsmedizinischer Sicht für diesen Versicherten nicht unbedingt notwendig, habe er doch einerseits jahrelang als Nichterwerbstätiger (vermutlich aus dem Familienerbe) leben können, habe aber auch, aus welchen Beweggründen denn auch immer, so es scheinbar Zeit gewesen sei, aus eigenen Anstrengungen bei guter persönlicher Ressourcenlage es geschafft, sich selber wieder einer Erwerbsarbeit zuzuführen.