Seite 8 h) Einer seitens der IV-Stelle vernehmlassungsweise beigebrachten weiteren Stellungnahme des RAD vom 8. September 2023 ist zu entnehmen, es sei davon auszugehen, dass beim Versicherten keine relevante dauerhafte therapierefraktäre gesundheitliche Handicapierung bestehen bleiben werde, welche sich auf die zumutbare Arbeitsleistung auswirken werde.