Zudem müsse bei fluktuierender Klinik auch ein striktes Pausenmanagement eingehalten werden können, und der Patient bei Bedarf vor Reizüberflutung bewahrt werden, was sonst zu einer Symptomverschlechterung führen könnte. Diese Voraussetzungen seien ohne das geschützte Umfeld einer Re-Integrationsmassnahme kaum zu gewährleisten (act. 2.4).