Ab Februar 2023 wäre die Teilnahme an einer Integrationsmassnahme von 8 Stunden pro Woche möglich. Der Versicherte sei im Hinblick auf seine berufliche Eingliederung auf Integrationsmassnahmen angewiesen. Dabei sei aufgrund der Erschöpfungssymptomatik initial nur ein niedriges Pensum von maximal zwei Stunden pro Tag möglich. Zudem müsse bei fluktuierender Klinik auch ein striktes Pausenmanagement eingehalten werden können, und der Patient bei Bedarf vor Reizüberflutung bewahrt werden, was sonst zu einer Symptomverschlechterung führen könnte.