g) Im Rahmen des vorliegenden Beschwerdeverfahrens reichte der Versicherte einen Fragebogen ein, den er dem Spital E. vorgelegt hatte. Das Spital E. machte darin am 30. Juni 2023 namentlich folgende Angaben: Von Behandlungsbeginn bis Februar 2023 habe aufgrund der ausgeprägten Erschöpfungssymptomatik mit kognitiver und körperlicher Leistungsintoleranz eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit bestanden, dies sowohl angestammt als auch adaptiert. Ab Februar 2023 wäre die Teilnahme an einer Integrationsmassnahme von 8 Stunden pro Woche möglich.