Es bestehe noch weiteres Rehabilitationspotential, welches nun aber im sozialen und beruflichen Alltag ambulant durchgeführt werden könne und solle. Nach einer weiteren vierwöchigen Zeit mit 100%iger Arbeitsunfähigkeit, die zur Organisation der ambulanten Rehabilitation genutzt werde, könne im Verlauf mit einem vorsichtigen Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess begonnen werden. Es sei zu empfehlen, diesen in Zusammenarbeit mit der IV zu koordinieren. Integrationsmassnahmen mit dem Ziel zum Einstieg in eine