8: Antritt einer neuen Stelle per 16. Januar 2023) neu entscheidet. Es wird darauf hingewiesen, dass die bereits verfügte vorübergehende Einstellung in der Anspruchsberechtigung ab 17. November 2022 für fünf Tage (vgl. VI-act. 13) unangefochten in Rechtskraft erwachsen ist und somit bestehen bleibt. 3. Kosten und Entschädigung