OR kann noch kein rechtsgeschäftlich fassbarer Verzicht abgeleitet werden. Im konkreten Fall besteht daher kein Seite 9 Anhaltspunkt für einen klaren Verzicht des Beschwerdeführers auf seinen Lohn für die fraglichen Monate (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation die Ausführungen im Urteil des Bundesgerichts 8C_875/2009 vom 7. Dezember 2009 E. 5).