AVIG): Vielmehr sollen gemäss der erwähnten, mehrfach präzisierten bundesgerichtlichen Rechtsprechung mit dem Erfordernis des Nachweises effektiver Lohnzahlung explizit Missbräuche im Sinn fiktiver Lohnvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhindert werden (Urteile des Eidg. Versicherungsgerichts C 173/05 vom 7. April 2006 E. 1; C 263/04 vom 30. März 2006 E. 2; C 267/04 vom 3. April 2006 E. 1.2). Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung unter dem Gesichtspunkt der erfüllten Beitragszeit nach Art. 8 Abs. 1 lit. e i.V.m. Art. 13 Abs. 1